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Dieses Rechtsgebiet umfasst:
Das Verwaltungsrecht ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts und umfasst alle rechtlichen Inhalte, die im Zusammenhang mit der Staatsverwaltungstehen. Kennzeichnend für das Verwaltungsrecht ist es, dass eine Behörde oder ein Amt gegenüber dem Bürger auftritt. In Form von Anordnungen, Verwaltungsakten, Realhandeln, etc. - das Ordnungsrecht bzw. das Recht oder Gefahrenabwehr
- das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht
- das Bauordnungsrecht (die Landesbauordnungen)
- das Versammlungsrecht
- das Kommunalrecht (die Gemeinde- und Kreisordnungen)
- das Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht
- das Raumordnungs- und Landesplanungsrecht (das Raumordnungsgesetz - ROG)
- das Städtebaurecht (das Baugesetzbuch - BauGB)
- das Wirtschaftsverwaltungs- und Wirtschaftsaufsichtsrecht
- das Gewerberecht (die Gewerbeordnung - GewO), einschließlich
- des Gaststättenrechts (das Gaststättengesetz - GastG),
- des Handwerksrechts (die Handwerksordnung - HandwO),
- das Beförderungsrecht (das Personenbeförderungsgesetz - PBefG, das Güterkraftverkehrsgesetz - GüKG, das Allgemeine Eisenbahngesetz - AEG, das Bundeswasserstraßengesetz - WaStrG),
- das Energierecht (verschiedene Gesetze, da sehr komplex)
- das Kartellrecht (das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB)
- das Telekommunikationsrecht (das Telekommunikationsgesetz - TKG)
- das Umweltrecht, insbesondere
- das Immissionsschutzrecht (das Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG),
- das Abfallrecht (das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/ AbfG),
- das Wasserrecht (das Wasserhaushaltsgesetz - WHG - und die Landeswassergesetze),
- das Bodenschutzrecht (das Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG)
- das Schul- und Hochschulrecht
- das öffentliche Dienstrecht
- das Beamtenrecht
- das Wehr- und Zivildienstrecht
Ansprechpartner: Jens Wölke
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